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Todesanzeigen

Statt besonderer Anzeige

Oft steht über einer Todesanzeige "Statt besonderer Anzeige". Folgende Gründe sprechen dafür:
1. Die Familie verschickt keine Trauerbriefe und somit ist die Zeitungsanzeige die einzige Bekanntmachung des Todesfalles.
2. Die Familie kennt nicht alle Anschriften der Freunde oder Bekannten des/der Verstorbenen.
Zu vermeiden ist der Ausdruck "Statt Karten", da bei einem Todesfall Beileidsbriefe verschickt werden und keine Karten. (Hinweis: Bei Danksagungen können auch Karten verschickt werden – hier wäre der Hinweis "Statt Karten" richtig.)
Die Bitte um eine Spende

Immer häufiger finden sich in Todesanzeigen und Trauerbriefen Zusätze, die den Wunsch der/des Verstorbenen nach einer Spende anstelle von Blumen und Kränzen zum Ausdruck bringen. Auch hierfür gibt es verschiedene gebräuchliche Formulierungen:

  • Anstelle freundlich zugedachter Blumenspenden bitten wir im Sinne der Verstorbenen um eine Überweisung für... (Angabe der Institution oder wohltätigen Vereinigung), Sparkasse Musterstadt, Kto-Nr. 1 234, BLZ 567 89.
  • Anstelle von Blumen bitten wir um eine Spende zugunsten behinderter Kinder des ...heimes in Musterstadt. Konto-Nr. 23 456 bei der Musterbank, BLZ 100 200 00. Vermerk: Friedrich Mustermann.
  • Auf Wunsch unserer lieben Verstorbenen kann anstelle von Blumen eine Spende für die ...Blindenmission e.V. auf das Spendenkonto Friedrich Mustermann, Konto-Nr. 12 34 5 678 bei der Sparkasse Musterstadt (BLZ 678 9 10), überwiesen werden.

Beileidsbezeigungen und Beileidsbesuche

In manchen Anzeigen finden wir den Zusatz: "Von Beileidsbezeigungen am Grabe bitten wir Abstand zu nehmen." Das ist theoretisch zwar möglich, aber in der Praxis auf dem Friedhof nur durchführbar, wenn die Angehörigen unmittelbar nachdem sie an das Grab getreten sind, den Friedhof verlassen. Man muss sich vorstellen, dass sich ansonsten die Situation ergäbe, dass die Trauergäste, die nach den Angehörigen an das Grab treten, ohne Gruß an diesen vorbeigehen müssten. Die gedruckte Bitte, von Beileids- oder Kondolenzbesuchen abzusehen, ist eigentlich eine doppelte Vorsichtsmaßnahme, da es in der heutigen Zeit keine offiziellen Besuchszeiten mehr gibt und somit jeder Besuch nur nach vorheriger Absprache stattfindet – natürlich auch ein Kondolenzbesuch.

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