Wenn alle Namen aufgeführt werden, sollte folgende Reihenfolge beachtet werden:
Bei Verstorbenen, die verheiratet waren, kommt zuerst der Name des Ehepartners, dann die Namen der Kinder dem Alter nach mit Schwiegerkindern, die Enkel- und Urenkelkinder, die evtl. noch lebenden Eltern und Schwiegereltern und dem Alter nach die Geschwister und Schwäger. Titel der Angehörigen, die zum Namen gehören, zum Beispiel der Doktortitel, können wie üblich vor den Namen gesetzt werden. Hat nur einer der Ehepartner einen Titel, sollte formuliert werden: "Dr. Bernd Müller und Barbara Müller" oder "Bernd Müller und Dr. Barbara Müller". Auf Titel kann in der Zeitungsanzeige oder im Trauerbrief auch verzichtet werden. Der Zusatz des Geburtsnamens ist ebenfalls möglich.
d) Die letzte Anschrift des/der Verstorbenen bzw. die Anschrift der Angehörigen.
e) Ort, Datum, Uhrzeit der Trauerfeier und, bei Katholiken, des Seelenamtes.
Wenn es dem Wunsche des/der Verstorbenen entspricht, kann geschrieben werden:
f)In manchen Regionen der Bundesrepublik ist es üblich, wegen der Kranz- und Blumenspenden unter die Anzeige den Namen des Bestattungsunternehmens zu setzen. Dieser Hinweis hilft, dass die Blumenspenden von den Floristen nicht ins Trauerhaus, sondern in das Bestattungsunternehmen gebracht werden, wo sie im Interesse der Angehörigen ordnungsgemäß der späteren Danksagungen wegen registriert werden. Das hilft auch den Angehörigen, da sie nicht nach Erscheinen der Todesnachricht von Floristen oder Bekannten mit telefonischen Nachfragen belastet werden.
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