Unbedingt beachtet und erwähnt werden müssen:
a) Name des Verstorbenen (der Geburtsname der Frau sollte auf jeden Fall erwähnt werden, wenn er weit gehend bekannt ist), zusätzlich Titel, die zum Namen gehören – wie z.B. der Doktortitel. Bei mehreren Titeln, beispielsweise Professor Dr. Dr. können alle aufgeführt werden, ebenso auch mit Zusätzen wie Dr. jur., Dr. med., Dr. h.c. Auch besondere Ehrungen oder Auszeichnungen wie: Trägerin des Bundesverdienstkreuzes – Inhaber des Verdienstordens des Landes... – Träger des Ehrenringes der Stadt... können mit aufgeführt werden, müssen aber nicht. Manchmal stellt sich die Frage, ob der Beruf der/des Verstorbenen erwähnt werden soll. Wenn dieser Beruf zur Persönlichkeit des Menschen gehört hat oder er/sie besonders stolz auf seinen/ihren Beruf war, sollte er erwähnt werden.
Zu vermeiden ist die Formulierung „Plötzlich und unerwartet verstarb heute mein lieber Mann Herr Friedrich Schneider.“ Die Ehefrau bezeichnet ihren Mann nicht als Herrn Friedrich Schneider. (Bei Firmennachrufen sieht das anders aus).
b) Das Datum des Todes und, wenn gewünscht, das Alter bzw. der Geburtstag der/des Verstorbenen. Das Alter oder der Geburtstag steht in den meisten Todesanzeigen. Diese Angabe ist allerdings eine individuelle Entscheidung.
c)Bei den Namen der Angehörigen ist es durchaus möglich, dass in der Zeitungsanzeige nur die Namen der engsten Angehörigen erscheinen, während im Trauerbrief auch die Namen der weiteren Angehörigen aufgeführt werden können. Erscheinen bei den Todesanzeigen nur die Namen der engsten Angehörigen, ist es durchaus üblich, dass zum Beispiel dazugeschrieben wird "Im Namen aller Angehörigen" oder "Im Namen der Hinterbliebenen" oder "und alle Angehörigen".
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