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Formalitäten und sonstige Maßnahmen, die bei einem Sterbefall zu erledigen sind und die wir gerne für Sie übenehmen.
Die gelisteten Formalitäten sollten grundsätzlich dem Bestattungsunternehmen übertragen werden
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Sarggebinde bestellen
- Bestellung von Kränzen und Handsträußen
- Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
- Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
- Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
- dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben
- evtl. Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
- Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
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