Vorsorgen mit Vorsorgevertrag

Besser vorsorgen und heute schon an morgen denken. Um Ihre Angehörigen nicht unnötig zu belasten und Ihre eigenen Vorstellungen festzulegen, empfehlen wir einen Vorsorgevertrag.

Wie können Sie vorsorgen, was gehört zum Vorsorgevertrag?

Jeder – vor allem Alleinstehende – kann seine Bestattung durch einen Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass:

  • Details und Wünsche für eine Bestattung vorab festgelegt werden
  • ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und Ihren eigenen Vorstellungen erstellt wird

Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.
Sprechen Sie mit uns, dem Bestatter Ihres Vertrauens. Wir halten für Sie einen "Ratgeber bei Trauerfällen" bereit, der gibt Ihnen u.a. Auskunft über: Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts- und Testamentsfragen.

Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir Alternativen an:

  • eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren) über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur gemeinsam mit der Nürnberger Versicherung
  • Bestattungspakete in verschiedenen Ausführungen
  • die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat.